Verantwortung übernehmen, wenn Eltern zeitweise nicht vertreten können

Juristische Begleitung in gerichtlichen Ergänzungspflegschaften:
Ergänzungspflegschaften kommen insbesondere dann zum Tragen, wenn die elterliche Vertretungsmacht aus rechtlichen Gründen eingeschränkt ist – etwa bei der Genehmigung von Schenkungen oder Erbangelegenheiten zugunsten minderjähriger Kinder.
Ich übernehme diese verantwortungsvolle Aufgabe regelmäßig und kümmere mich darum, dass die Interessen des Kindes im Mittelpunkt stehen. Mit juristischer Sorgfalt und menschlichem Verständnis begleite ich die Abstimmung zwischen Eltern, Gericht und anderen Beteiligten.