
Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).
Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190,00 € netto.
Für weitergehende Leistungen kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.
Die Durchführung einer Testamentsvollstreckung wird nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins berechnet.