Vergütung

Die Anwaltskosten berechnen sich grundsätzlich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Die Kosten für eine Erstberatung betragen 190,00 € netto.

Für weitergehende Leistungen kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.

Die Durchführung einer Testamentsvollstreckung wird nach den Empfehlungen des Deutschen Notarvereins berechnet.